1. Gegenstand und rechtlicher Rahmen
Diese Richtlinie erläutert, welche Cookies und vergleichbaren Technologien bei belverino.com eingesetzt werden können, welchen Zwecken sie dienen und wie Sie Ihre Auswahl verwalten können. Die Beschreibung möglicher Technologien bedeutet nicht, dass sämtliche genannten Verfahren tatsächlich verwendet werden.
Maßgeblich sind insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), § 25 des Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetzes (TDDDG) und die einschlägigen Vorgaben der Richtlinie 2002/58/EG.
Für das Speichern oder Auslesen von Informationen auf Ihrem Endgerät und die anschließende Verarbeitung personenbezogener Daten sind die jeweiligen rechtlichen Voraussetzungen getrennt zu prüfen. Ihre gesetzlichen Datenschutzrechte bleiben unberührt.
2. Website und Datenschutzkontakt
Diese Richtlinie betrifft den Websiteauftritt Belverino. Bei Fragen erreichen Sie uns unter suivi@belverino.com oder telefonisch unter +1 (440) 354-6871.
Die Kontaktanschrift lautet: 47534 Middle Ridge Rd #A10, Amherst, OH 44001, USA. Die Servicezeiten sind Montag bis Freitag von 09:00 bis 18:00 Uhr und Samstag von 09:00 bis 16:00 Uhr nach deutscher Ortszeit, MEZ beziehungsweise MESZ.
Ist Belverino lediglich die verwendete Bezeichnung des Angebots, ersetzt diese nicht die erforderliche vollständige Identifizierung der datenschutzrechtlich verantwortlichen Person oder Stelle. Ergänzende Angaben zur Verantwortlichkeit gehören in die Datenschutzerklärung und die einschlägigen Anbieterinformationen.
3. Funktionsweise von Cookies und ähnlichen Verfahren
Cookies sind kleine Dateien oder Kennungen, die ein Browser beim Besuch einer Website speichern kann. Vergleichbare Funktionen können durch lokale Speicher, Sitzungsspeicher, Pixel, Tags, Skripte und andere Onlinekennungen umgesetzt werden.
Auch Messverfahren, serverseitige Signale sowie Sicherheits- und Betrugsprüfungen können datenschutzrechtlich relevant sein. Eine serverseitige Verarbeitung ist nicht allein deshalb von den Datenschutzanforderungen ausgenommen.
Sitzungsbezogene Cookies verlieren üblicherweise nach Beendigung der Sitzung ihre Gültigkeit. Andere bleiben bis zum Ablauf ihrer festgelegten Laufzeit oder bis zur Löschung gespeichert.
4. Mögliche Verwendungszwecke
Je nach tatsächlich eingesetzter Technik können Cookies Sitzungen, Warenkörbe, Anmeldungen, Checkout und Zahlung unterstützen. Weitere Zwecke können die Sicherheit von Konten und Transaktionen, Missbrauchsabwehr und Speicherung Ihrer Datenschutzauswahl sein.
Daneben können Technologien Einstellungen merken, technische Fehler erkennen, Websitezugriffe auswerten oder Werbewirkung und Kaufabschlüsse messen. Personalisierte Inhalte und Werbung setzen die jeweils erforderliche Rechtsgrundlage voraus.
Welche Zwecke tatsächlich verfolgt werden, muss für das jeweilige Verfahren transparent angegeben werden.
5. Eigene und externe Technologien
Eigene Cookies werden unmittelbar durch belverino.com gesetzt oder verwaltet. Externe Cookies und ähnliche Verfahren stammen von eingebundenen Diensten.
Externe Anbieter können je nach Aufgabe weisungsgebunden, gemeinsam verantwortlich oder eigenständig verantwortlich handeln. Ihre Rolle ergibt sich aus der tatsächlichen Verarbeitung und kann nicht allein aus der Bezeichnung als Dienstleister abgeleitet werden.
Die konkreten Anbieter, Zwecke und Zuständigkeiten sind in den zugehörigen Informationen der Cookie-Verwaltung auszuweisen.
6. Kategorien der Technologien
6.1 Unbedingt erforderliche Technologien
Hierzu können Sitzungsverwaltung, Warenkorb, angeforderte Anmelde- und Checkoutfunktionen, notwendige Authentifizierung und die Speicherung Ihrer Datenschutzauswahl gehören.
Eine Einwilligung ist nach § 25 Abs. 2 TDDDG nur entbehrlich, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, insbesondere bei einem ausschließlich der Nachrichtenübertragung dienenden Vorgang oder einer für den ausdrücklich gewünschten digitalen Dienst unbedingt erforderlichen Speicherung beziehungsweise Auslesung.
Nicht jede technisch nützliche Funktion ist dadurch automatisch einwilligungsfrei. Für eine anschließende Verarbeitung personenbezogener Daten bleibt zusätzlich eine Rechtsgrundlage nach Art. 6 DSGVO erforderlich.
Eine browserseitige Blockierung notwendiger Verfahren kann Warenkorb, Anmeldung, Zahlung oder Sicherheitsprüfungen beeinträchtigen.
6.2 Einstellungen und Präferenzen
Diese Technologien können Sprachwahl, Region, Darstellung, gespeicherte Favoriten oder andere ausgewählte Einstellungen berücksichtigen.
Ist die Speicherung nicht unbedingt erforderlich, um eine ausdrücklich angeforderte Funktion bereitzustellen, wird vor ihrer Aktivierung eine Einwilligung benötigt.
6.3 Analyse
Analyseverfahren können Seitenaufrufe, Funktionsnutzung, Leistung, Fehler, Zugriffsquellen und Nutzungsmuster auswerten. Einwilligungspflichtige Verfahren werden erst nach entsprechender Zustimmung eingesetzt.
Datenminimierung, verkürzte Kennungen, zusammengefasste Ergebnisse und beschränkte Verwendungszwecke können Risiken reduzieren. Sie begründen jedoch für sich genommen keine Ausnahme von § 25 TDDDG.
Auch die Bezeichnung als Statistik oder eine spätere Anonymisierung ersetzt keine erforderliche vorherige Einwilligung.
6.4 Werbung und Profilbildung
Soweit eingesetzt, können solche Verfahren Anzeigenkontakte und Kaufereignisse zuordnen, Werbewirkung messen, Zielgruppen bilden, Wiederansprache ermöglichen oder Inhalte anhand von Interessen auswählen.
Dabei können Aktivitäten innerhalb verschiedener Websites, Anwendungen oder Geräte verknüpft werden. Einwilligungspflichtige Werbe- und Profilbildungsfunktionen bleiben ohne wirksame Zustimmung deaktiviert.
6.5 Sicherheit und Betrugsabwehr
Sicherheitsverfahren können automatisierte Angriffe, unbefugte Anmeldungen, manipulierte Sitzungen und auffällige Transaktionen erkennen.
Eine Ausnahme von der Einwilligungspflicht besteht nur, soweit die konkrete Speicherung oder Auslesung die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt. Verfolgt dasselbe Werkzeug zusätzlich Analyse- oder Werbezwecke, sind diese Funktionen gesondert zu beurteilen und gegebenenfalls zu deaktivieren.
7. Zusammenfassung der Kategorien
Notwendige Technologien unterstützen angeforderte Grundfunktionen und werden nur für die dafür erforderliche Dauer eingesetzt. Ihre Einwilligungsfreiheit richtet sich nach den gesetzlichen Ausnahmen.
Präferenz-, Analyse- und Werbetechnologien benötigen eine Einwilligung, soweit keine tatsächlich einschlägige gesetzliche Ausnahme vorliegt. Laufzeit und Verwendungszweck sind für jedes eingesetzte Werkzeug gesondert anzugeben.
Bei Sicherheitsverfahren entscheidet die konkrete Funktion über die Anforderungen. Eine pauschale Einordnung sämtlicher Funktionen eines Anbieters als notwendig ist nicht ausreichend.
8. Angaben zu tatsächlich eingesetzten Werkzeugen
Die Cookie-Verwaltung und ihre zugehörigen Informationen müssen die tatsächlich verwendeten Technologien nachvollziehbar beschreiben. Dazu gehören insbesondere Name, Anbieter, Domain, Zweck, Kategorie, technische Art und Laufzeit.
Soweit relevant, sind außerdem die Eigenschaft als eigener oder externer Dienst, Datenübermittlungen außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums, ergänzende Datenschutzhinweise und der aktuelle Auswahlstatus auszuweisen.
Diese konkreten Angaben ergänzen die vorliegende Richtlinie. Sie sind bei Änderungen von Werkzeugen, Anbietern, Zwecken, Laufzeiten oder Übermittlungswegen entsprechend anzupassen. Eine allgemeine Kategorienbeschreibung ersetzt keine erforderlichen Einzelinformationen.
9. Einstellungen vor Ihrer ersten Auswahl
Liegt keine erkennbare gültige Auswahl vor, dürfen nur Verfahren aktiviert werden, die rechtmäßig ohne Einwilligung eingesetzt werden können.
Einwilligungspflichtige Analyse-, Werbe-, Profilbildungs- und sonstige Zusatzfunktionen bleiben bis zu einer wirksamen Auswahl deaktiviert.
Weitersurfen, Scrollen, Untätigkeit oder das Schließen einer Seite stellen für sich genommen keine Einwilligung dar.
10. Einwilligungsbanner
Soweit eine Einwilligung erforderlich ist, muss die Abfrage eine verständliche Auswahl ermöglichen. Nicht notwendige Technologien müssen angenommen, abgelehnt oder nach den angebotenen Zwecken differenziert ausgewählt werden können.
Annahme und Ablehnung sind klar und ohne irreführende Gestaltung zugänglich zu machen. Nicht notwendige Kategorien dürfen nicht vorausgewählt sein.
Wird das Banner ohne Zustimmung geschlossen, dürfen daraus keine zusätzlichen Freigaben abgeleitet werden. Der gewöhnliche Zugang zu Produktinformationen und grundlegenden Funktionen darf nicht ohne tragfähige rechtliche Grundlage von der Zustimmung zu Werbung oder anderen nicht notwendigen Verfahren abhängig gemacht werden.
11. Individuelle Auswahl
Über die Cookie-Verwaltung können Präferenz-, Analyse- und Werbezwecke getrennt ausgewählt werden. Soweit erforderlich, muss auch die Auswahl der beteiligten Anbieter hinreichend konkret möglich sein.
Die Freigabe einer Kategorie bedeutet keine Zustimmung zu anderen Zwecken. Unbedingt erforderliche Funktionen können als nicht abwählbar dargestellt werden, sofern ihre Einordnung tatsächlich den gesetzlichen Voraussetzungen entspricht.
12. Auswahl ändern oder Einwilligung widerrufen
Sie können eine erteilte Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die dafür vorgesehene Cookie-Verwaltung muss während der Nutzung leicht erreichbar sein, beispielsweise über einen entsprechend bezeichneten Einstellungszugang.
Der Widerruf muss ebenso einfach sein wie die Erteilung. Danach sind die betroffenen einwilligungsabhängigen Verfahren zu stoppen.
Bereits gespeicherte Daten dürfen nur weiter aufbewahrt werden, soweit hierfür eine tatsächlich bestehende eigenständige Rechtsgrundlage oder gesetzliche Pflicht besteht. Der Widerruf erlaubt keinen beliebigen nachträglichen Wechsel der Rechtsgrundlage. Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung vor dem Widerruf bleibt unberührt.
13. Dokumentation Ihrer Entscheidung
Zur Umsetzung und zum Nachweis Ihrer Auswahl können ein erforderliches Cookie oder vergleichbare technische Informationen verwendet werden.
Die Dokumentation kann ausgewählte Kategorien und Anbieter, Zeitpunkt, Version der Einwilligungsinformationen, Änderungen und eine zugehörige Kennung umfassen. Sie dient der Beachtung Ihrer Entscheidung, der späteren Anpassung und dem erforderlichen Einwilligungsnachweis.
Umfang und Speicherdauer müssen auf diese Zwecke beschränkt bleiben. Eine solche Kennung darf nicht allein wegen ihrer Verwendung zur Einwilligungsverwaltung zusätzlich für Werbung genutzt werden.
14. Erneute Abfrage
Eine gespeicherte und weiterhin gültige Entscheidung muss nicht bei jedem Besuch erneut abgefragt werden.
Eine neue Auswahl kann erforderlich werden, wenn sich Zwecke oder wesentliche Bedingungen ändern, zusätzliche einwilligungspflichtige Anbieter hinzukommen oder die bisherige Entscheidung technisch nicht mehr erkennbar ist. Auch die Löschung von Cookies kann eine erneute Anzeige auslösen.
Ein starrer allgemeiner Sechsmonatsabstand wird hier nicht als gesetzliche Vorgabe festgelegt. Eine erneute Abfrage richtet sich nach Gültigkeit, Transparenz und den konkreten Umständen. Unabhängig davon müssen Sie Ihre Auswahl jederzeit selbst ändern können.
15. Eingebundene Dienste
Soweit tatsächlich genutzt, können externe Dienste Zahlung, Sicherheit, Einwilligungsverwaltung, Suche, Kommunikation, Analyse, Werbung oder eingebettete Inhalte unterstützen.
Die jeweiligen Funktionen und Anbieter sind in den entsprechenden Informationen zu benennen. Eine bloße Aufzählung möglicher Dienste bestätigt deren Einsatz nicht.
Eigenverantwortliche Verarbeitungen externer Anbieter richten sich zusätzlich nach deren Datenschutzhinweisen. Die Einbindung entbindet Belverino nicht von eigenen Informations-, Auswahl- und sonstigen Datenschutzpflichten.
16. Übermittlungen in Drittländer
Einzelne tatsächlich eingesetzte Dienste können Daten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums verarbeiten oder Zugriffe von dort ermöglichen, unter anderem aus den USA.
Solche Übermittlungen setzen die Anforderungen der Art. 44 ff. DSGVO voraus. In Betracht kommen insbesondere ein einschlägiger Angemessenheitsbeschluss oder geeignete Garantien wie Standardvertragsklauseln, gegebenenfalls ergänzt durch weitere Schutzmaßnahmen.
Das EU-US Data Privacy Framework kann nur für einen wirksam zertifizierten Empfänger und erfasste Verarbeitungen herangezogen werden. Gesetzliche Ausnahmen sind ausschließlich unter ihren jeweiligen Voraussetzungen anwendbar.
Datenminimierung, Verschlüsselung und Zugriffsbeschränkungen können ergänzend erforderlich sein. Die für den konkreten Anbieter maßgeblichen Übermittlungsinformationen und Schutzmaßnahmen sind transparent bereitzustellen.
17. Einstellungen Ihres Browsers
Übliche Browser bieten Funktionen zum Anzeigen, Löschen und Blockieren von Cookies. Je nach Browser lassen sich externe Cookies gesondert sperren oder gespeicherte Informationen beim Schließen entfernen.
Eine umfassende Sperre kann Anmeldung, Warenkorb, Checkout, Authentifizierung und gespeicherte Einstellungen beeinträchtigen.
Browserfunktionen und die Auswahl innerhalb der Website sind voneinander zu unterscheiden. Das Löschen von Cookies kann auch eine gespeicherte Ablehnung entfernen. Browserseitiges Löschen ersetzt zudem nicht in jedem Fall den Widerruf gegenüber einem beteiligten Dienst.
18. Externe Inhalte
Eingebettete Inhalte können beim Laden Informationen an externe Anbieter übermitteln, Kennungen auslesen oder Cookies setzen.
Soweit hierfür eine Einwilligung benötigt wird, müssen entsprechende Inhalte bis zu Ihrer Zustimmung blockiert bleiben. Eine vorgeschaltete Information oder ein Platzhalter kann erläutern, welcher Dienst durch Ihre Freigabe geladen wird.
Auch ohne Cookies können externe Inhalte personenbezogene Daten verarbeiten. Das Fehlen eines Cookies beseitigt daher nicht automatisch die datenschutzrechtlichen Anforderungen.
19. Mögliche Datenarten
Je nach Verfahren können IP-Adresse, Geräte- und Browserkennungen, Zugriffszeit, Seiten- und Artikelaufrufe, Interaktionen, Herkunftsseite sowie Warenkorb- oder Kaufereignisse verarbeitet werden.
Weitere mögliche Informationen sind Einstellungen, Diagnosedaten, Einwilligungsstatus, Werbekonversionen und ein aus der IP-Adresse abgeleiteter ungefährer Standort.
Die tatsächlichen Datenarten und ihre Zwecke müssen für die eingesetzten Werkzeuge angegeben werden. Diese allgemeine Beschreibung erlaubt keine darüber hinausgehende Datenerhebung.
20. Ihre Datenschutzrechte
Unter den jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen bestehen Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und Datenübertragbarkeit.
Sie können eine Einwilligung jederzeit widerrufen. Gegen Verarbeitungen auf Grundlage berechtigter Interessen können Sie aus Gründen Ihrer besonderen Situation widersprechen. Gegen Direktwerbung und damit verbundenes Profiling ist ein Widerspruch jederzeit möglich; die betroffenen Daten dürfen anschließend nicht weiter für diese Zwecke verarbeitet werden.
Anfragen richten Sie bitte an suivi@belverino.com. Ergänzende Informationen enthalten die Datenschutzerklärung und die DSGVO-Informationen.
Beschwerde- und gerichtliche Rechtsschutzmöglichkeiten bleiben bestehen.
21. Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde
Nach Art. 77 DSGVO können Sie sich bei einer zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde beschweren, insbesondere im Mitgliedstaat Ihres gewöhnlichen Aufenthaltsorts, Ihres Arbeitsplatzes oder des vermuteten Verstoßes.
In Deutschland richtet sich die Zuständigkeit nach den jeweiligen Aufgaben der Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder. Eine bestimmte Behörde wird ohne gesicherte Zuständigkeitsangaben nicht benannt.
Eine vorherige Kontaktaufnahme mit Belverino ist freiwillig und keine Voraussetzung für eine Beschwerde oder gerichtlichen Rechtsschutz.
22. Kontakt und Erreichbarkeit
Bei Fragen zu Cookies, Tracking, Auswahlmöglichkeiten oder personenbezogenen Daten erreichen Sie Belverino per E-Mail unter suivi@belverino.com und telefonisch unter +1 (440) 354-6871.
Die Kontaktanschrift lautet: 47534 Middle Ridge Rd #A10, Amherst, OH 44001, USA.
Der Kundenservice ist Montag bis Freitag von 09:00 bis 18:00 Uhr und Samstag von 09:00 bis 16:00 Uhr nach deutscher Ortszeit, MEZ beziehungsweise MESZ, erreichbar. Weitere Angaben finden Sie unter Kontakt.
Die Änderung oder der Widerruf einer Cookie-Einwilligung darf nicht von den Servicezeiten abhängig sein.
23. Aktualisierung dieser Richtlinie
Änderungen können aufgrund neuer rechtlicher Vorgaben, anderer Technologien, zusätzlicher oder entfallender Anbieter sowie angepasster Zwecke, Laufzeiten oder Einwilligungsverfahren erforderlich werden.
Überarbeitete Fassungen werden mit ihrem Aktualisierungsdatum auf der Website veröffentlicht. Ändern sich wesentliche Bedingungen einer einwilligungsabhängigen Verarbeitung, ist vor deren Aktivierung gegebenenfalls eine neue Einwilligung einzuholen.
Die bloße Veröffentlichung einer überarbeiteten Richtlinie erweitert eine zuvor erteilte Zustimmung nicht automatisch.